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Schwarzwildgatter

Schwarzwildgatter – Gewöhungsgatter Louisgarde des LJV BW e.V.

Um den 2 tägigen Ablauf an dem oben genannten Gatter zu gewährleisten und ggf. das Schwarzwildabzeichen S zu prüfen, sind folgende Vorraussetzungen unumgänglich:

–           Impfpass des Hundes ( Der Hund muss aktuell geimpft sein)

–          Ahnentafel des zu prüfenden Hundes

–          Lautnachweis des zu prüfenden Hundes sil oder spl sein

–          Der Hund muss erkennbar gesund und körperlich fit sein

          Eigentümer des Hundes oder schriftliche Vollmacht muss vorliegen

–          Gültiger deutscher Jagdschein

–          Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein

–          Mitgliedsausweis des eigenen LJV 

Vor Ort werden über die 2 Tage,  2 JGHV Verbandsrichter sein, die das Schwarzwildabzeichen bestätigen bzw. richten. 

In dem Nenngeld von € 395,00 zzgl. MwSt. pro Gespann (max. 10 Gespanne) sind enthalten:

–          Unterbringung mit Hund incl. Frühstück im nahe gelegenen Hotel

–          Gebühren für insgesamt 2 Einheiten am Schwarzwildgatter  

–          Richterentgelte

–          Schwarzwildabzeichen S


Mit Bezahlung des Nenngeldes unterwirft sich der Teilnehmer, der Gatterordnung vor Ort und erkennt dieses Angebot an.

Hier geht´s zur Gatterordnung (einfach anklicken)

Es wird keine Garantie übernommen, ob die zu prüfenden Hunde auch am nächsten Tag das Schwarzwildabzeichen S erreichen können, wenn sie z.B. ängstlich oder aggressiv sind.

Hunde, die sich als übersteigert aggressiv oder verstärkt ängstlich zeigen, werden von der Übung ausgeschlossen.

Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Terminabstimmung zur Verfügung.

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